Wer auf Kleinanzeigen nach „Bahnschwellen“ sucht, findet hunderte Angebote. Ganze Schwellen als Gartenumrandung. Schwellenholz als rustikale Tischplatte. Bahnschwellen als Brennholz für den Kaminofen. Was wie ein harmloser Secondhand-Markt aussieht, ist ein massenhafter Verstoß gegen EU-Chemikalienrecht, deutsches Abfallrecht und den gesunden Menschenverstand — und er hat direkte Auswirkungen auf den Erhalt von Bahninfrastruktur.
Am 6. März 2026 hat Andreas Witte, zweiter Vorstand des Fördervereins Steigerwaldexpress, als Privatperson formale Schriftstücke an drei Behörden versendet: an die SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin in Potsdam, an die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Berlin und an die Bundesnetzagentur als zuständige DSA-Aufsichtsbehörde. Die Schreiben hat er in seiner Eigenschaft als Bürger verfasst und versendet — nicht im Namen des Fördervereins. Das Thema dient aber unmittelbar den Zielen unseres Vereins. Deshalb berichten wir hier darüber.
Warum Berliner Behörden, wenn das Problem bundesweit besteht? Die kleinanzeigen.de GmbH hat ihren Firmensitz in der Dernburgstraße 50 in Berlin-Charlottenburg. Damit sind für die behördliche Aufsicht über das Unternehmen — ob abfallrechtlich, chemikalienrechtlich oder plattformrechtlich — Berliner Stellen zuständig. Das Unternehmen gehört über die niederländische Marktplaats B.V. zur Adevinta-Gruppe, die seit 2024 von einem Konsortium um Permira und Blackstone kontrolliert wird. Aber für deutsches Verwaltungsrecht zählt der inländische Sitz — und der ist Berlin.
Was ist das Problem mit alten Bahnschwellen?
Alte Holzschwellen sind mit Kreosot (Steinkohlenteeröl) imprägniert. Kreosot enthält polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe — kurz PAK —, darunter Benzo[a]pyren, das als krebserregend eingestuft ist. Deshalb gelten kreosotimprägnierte Schwellen als gefährlicher Abfall (Abfallschlüssel 17 02 04*, Altholzkategorie A IV). Sie dürfen ausschließlich in genehmigten Sonderabfall-Verbrennungsanlagen entsorgt werden. Nicht im Garten. Nicht als Couchtisch. Und schon gar nicht im Kaminofen.
Die REACH-Verordnung der EU verbietet in Anhang XVII, Eintrag 31, das Inverkehrbringen kreosotbehandelten Holzes an Verbraucher. Der Verkauf über Kleinanzeigen erfüllt diesen Tatbestand. Es handelt sich nicht um eine Ordnungswidrigkeit, sondern nach der Chemikalien-Sanktionsverordnung um eine Straftat mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe.
Der Koks-Effekt: Wo verschwinden die Schwellen?
Kennt ihr den Witz vom beschlagnahmten Kokain? Die Polizei beschlagnahmt einen Container Koks, der Staatsanwalt wird für drei Paletten Koks gerufen, in der Asservatenkammer gehen 100 Kilogramm ein, und die Müllverbrennung verrechnet am Ende die Vernichtung eines Pakets zu 10 Kilo.
Bei Bahnschwellen funktioniert das ähnlich: Wenn eine Gleisrückbaufirma eine Strecke abbaut, fallen tausende Schwellen als gefährlicher Abfall an. Die ordnungsgemäße Entsorgung über Sonderabfall-Verbrennungsanlagen kostet Geld, viel Geld. Schon der Transport erfordert entsprechend zugelassene Spediteure. Wenn aber ein Teil dieser Schwellen auf wundersame Weise „verschwindet“ und stattdessen später auf Kleinanzeigen als Gartendeko oder Brennholz wieder auftaucht, spart das dem Rückbauunternehmen Entsorgungskosten — und schafft einen illegalen Zweitmarkt, der die Nachfrage am Laufen hält.
Bahnrückbau ist ein von den unteren Abfallbehörden schlecht überwachtes Geschäft. Wenn eine Strecke abgebaut wird, interessieren sich die Eisenbahnaufsicht und das Eisenbahn-Bundesamt für die Genehmigung und für das Entwidmungs-Verfahren; sobald diese Formalismen erledigt sind, schauen die da nicht mehr drauf. Aber ob die tausenden Tonnen kreosotbelasteter Schwellen tatsächlich den Weg in die vorgeschriebene Sonderabfallverbrennung finden? Das kontrolliert in der Praxis kaum jemand mit der nötigen Konsequenz.
Ein konkretes Beispiel: Das Sinntal
Wer sich in den letzten Jahren die Bahnschwellen-Angebote auf Kleinanzeigen genauer angeschaut hat, konnte eine auffällige Häufung im Bereich des Sinntals (+/- 20km) feststellen. Das als Titelbild verwendete Inserat ist aus Kalbach, einem Ort ca. 15km von Bad Brückenau. Das ist kein Zufall. Dort wurde die Sinntalbahn zurückgebaut — von demselben Unternehmer, der auch die Steigerwaldbahn entfernen will. Dieser illegale Zweitmarkt muss sich irgendwie mit Holzschwellen versorgt haben. Diese Holzschwellen fallen nicht vom Himmel.
Ob Rückbauunternehmen selbst aktiv in diesen Markt liefern, ob Mitarbeiter auf eigene Rechnung handeln, oder ob sich Dritte schlicht an offenen Baustellen bedienen — das ist im Einzelfall schwer nachzuweisen. Aber genau das ist der Punkt: Solange es einen florierenden Absatzmarkt auf Kleinanzeigen gibt, besteht der Anreiz, Schwellen aus dem vorgeschriebenen Entsorgungsweg abzuzweigen. Egal von wem.
Für unseren Förderverein hat dieses Thema eine ganz unmittelbare Relevanz: Zum Infrastrukturerhalt gehört es, den illegalen Entsorgungsmarkt zu eliminieren. Wenn Rückbauunternehmen ihre Schwellen vollständig auf den vorgesehenen Entsorgungswegen abführen müssen und auch nicht durch Schwund profitieren können, ändert sich ihr Geschäftsmodell. Die Entsorgungskosten, die bisher externalisiert wurden, müssen dann eingepreist werden. Das macht den Rückbau teurer — und den Erhalt im Vergleich attraktiver.
Und hier wird es richtig interessant: Mit ehrlichen Entsorgungskosten für die Holzschwellen kann der Abbau von Gleisen grundsätzlich teurer sein als deren Weiterbetrieb. Eine Sonderabfallverbrennung von kreosotbelasteten Schwellen kostet echtes Geld — pro Streckenkilometer fallen hunderte Tonnen gefährlicher Abfall an. Solange dieser Abfall über illegale Kanäle „entsorgt“ wird, erscheint der Rückbau auf dem Papier billig. Rechnet man die tatsächlichen Entsorgungskosten ein, kippt die Kalkulation in vielen Fällen zugunsten des Erhalts.
Das hat Konsequenzen, die weit über die Eisenbahn hinausgehen. Wenn Gemeinden sich für Radwege auf stillgelegten Trassen entscheiden, bezahlen sie bisher nicht den wahren Preis. Mit korrekter Entsorgung der Schwellen werden das die teuersten Radwegmeter, die wir in Bayern außerhalb der Großstädte haben. Vielleicht lohnt es sich dann doch, die Gleise liegen zu lassen — und den Radweg daneben zu bauen oder gleich dort Radwege hinzubauen, wo Radfahrer fahren wollen.
Was Andreas Witte den Behörden geschrieben hat
Die drei Schreiben verfolgen unterschiedliche, sich ergänzende Ansätze:
1. SBB Potsdam: Ist Kleinanzeigen ein Abfallmakler?
Die SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH in Potsdam ist die Behörde, die in Berlin und Brandenburg für die Überwachung von Sammlern, Beförderern, Händlern und Maklern von Abfällen zuständig ist. Wer gewerbsmäßig mit Abfällen handelt oder deren Bewirtschaftung vermittelt, muss das bei der SBB anzeigen — und wer das mit gefährlichen Abfällen tut, braucht eine ausdrückliche Erlaubnis.
Das Hauptargument gegenüber der SBB: Die kleinanzeigen.de GmbH ist als Maklerin von Abfällen im Sinne des § 3 Abs. 13 Kreislaufwirtschaftsgesetz einzustufen. Das Gesetz definiert einen Makler als jemanden, der „gewerbsmäßig für die Bewirtschaftung von Abfällen für Dritte sorgt“ — ohne dass er den Abfall selbst in die Hand nehmen muss.
Kleinanzeigen betreibt seinen Marktplatz gewerbsmäßig, stellt die Infrastruktur bereit, über die Verkäufer und Käufer gefährlicher Abfälle zusammenfinden, und verdient an kostenpflichtigen Zusatzleistungen. Die Plattform strukturiert die Angebote, macht sie durchsuchbar, empfiehlt „ähnliche Anzeigen“ und fördert damit aktiv den Abschluss von Transaktionen mit gefährlichem Abfall. Das geht über passives Hosting hinaus.
Wer als Makler mit gefährlichem Abfall (wie Bahnschwellen, AVV 17 02 04*) handelt, braucht eine Erlaubnis nach § 54 KrWG. Ohne diese Erlaubnis drohen Bußgelder bis 100.000 Euro. Andreas Wittes Vermutung: Kleinanzeigen hat weder eine solche Erlaubnis noch jemals eine Anzeige nach § 53 KrWG erstattet.
Was erhofft er sich? Im besten Fall stellt die SBB fest, dass Kleinanzeigen tatsächlich als Abfallmakler einzustufen ist, und leitet ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen fehlender Erlaubnis ein. Aber selbst wenn die SBB die Maklereigenschaft verneint — und das ist durchaus möglich, weil es dafür bisher keinen Präzedenzfall gibt — wäre schon viel gewonnen: Die Behörde müsste sich erstmals offiziell mit der Frage auseinandersetzen, ob Online-Plattformen, die massenhaft den Handel mit gefährlichem Abfall vermitteln, abfallrechtlich reguliert werden müssen. Und sie kann unabhängig von der Maklerfrage gegen die einzelnen Verkäufer vorgehen — denn jeder, der kreosotimprägnierte Schwellen auf Kleinanzeigen anbietet, handelt selbst als illegaler Abfallhändler. Deshalb hat Witte auch die Herausgabe der Verkäufer- und Käuferdaten beantragt, damit die Behörden nachverfolgen können, wo der gefährliche Abfall gelandet ist.
Und dann wird es richtig interessant: Die SBB selbst ist keine Vollzugsbehörde, die in ganz Deutschland Anordnungen treffen kann. Gegenüber Kleinanzeigen in Berlin — ja, da ist sie zuständig. Aber bei den einzelnen Verkäufern und Käufern, die über das ganze Bundesgebiet verstreut sitzen? Da müsste die SBB die Informationen über den Amtshilfeweg an die jeweils örtlich zuständigen unteren Abfallbehörden weiterleiten — also an die Landkreise und kreisfreien Städte, in denen die Verkäufer ihren Sitz haben. Der Landkreis Würzburg kontrolliert dann den Verkäufer in Unterfranken, der Landkreis Rotenburg den im Sinntal, und so weiter. Wenn die Käuferdaten vorliegen, können die unteren Abfallbehörden sogar nachverfolgen, wo die Schwellen gelandet sind, und die ordnungsgemäße Entsorgung anordnen.
Klingt nach einem Verwaltungsapparat, der nicht über Nacht anläuft? Stimmt. Realistisch dauert das Monate. Aber der wahrscheinlichste kurzfristige Effekt ist ein anderer: Wenn die SBB bei Kleinanzeigen offiziell als Behörde anklopft und Daten anfordert, wird die Rechtsabteilung der Plattform vermutlich deutlich schneller reagieren als auf hundert Nutzermeldungen. Gut möglich, dass Kleinanzeigen dann schlicht die Kategorie sperrt und Bahnschwellen-Inserate automatisiert filtert. Das wäre das pragmatisch beste Ergebnis.








2. Bundesnetzagentur: Der Digital Services Act als Hebel
Die Bundesnetzagentur in Bonn kennen die meisten als Regulierer für Telekommunikation und Energie. Seit Mai 2024 hat sie eine neue Aufgabe: Sie ist Deutschlands Digital Services Coordinator — die Aufsichtsbehörde für Online-Plattformen nach dem Digital Services Act (DSA) der EU. Wenn eine Plattform wie Kleinanzeigen ihre Pflichten nach dem DSA verletzt, kann die Bundesnetzagentur Ermittlungen einleiten, Anordnungen treffen und Bußgelder verhängen.
Seit Februar 2024 gilt der Digital Services Act. Er verpflichtet Online-Marktplätze, gemeldete rechtswidrige Inhalte zügig zu entfernen. Tun sie das nicht, verlieren sie ihr Haftungsprivileg und setzen sich Bußgeldern von bis zu 6 % des weltweiten Jahresumsatzes aus.
Andreas Witte hat am 4., 5. und 6. März 2026 über 100 Bahnschwellen-Inserate gemeldet — jeweils mit einer detaillierten Begründung unter Angabe der REACH-Verordnung und der Altholzverordnung. Die Plattform hat jede einzelne Meldung abgelehnt mit der standardisierten Formulierung „wir haben nicht gelöscht“. Die Bearbeitungszeit zwischen Eingangsbestätigung und Ablehnung betrug teilweise weniger als eine Minute. Eine inhaltliche Prüfung der vorgetragenen Rechtsgrundlagen hat erkennbar nicht stattgefunden.
Damit hat die Bundesnetzagentur einen dokumentierten Sachverhalt auf dem Tisch: qualifizierte Meldung, nachweisliche Ablehnung, über 100 Fälle. Genau dafür wurde der DSA geschaffen.
Was erhofft sich Witte hier? Die BNetzA ist der stärkste Hebel, weil sie die einzige Behörde ist, die Kleinanzeigen als Plattform direkt und schmerzempfindlich treffen kann. Schon eine formale Anfrage einer Bundesbehörde, die Bußgelder bis 6 % des weltweiten Jahresumsatzes verhängen kann, dürfte bei der Rechtsabteilung von Kleinanzeigen einen ganz anderen Alarm auslösen als hundert Nutzermeldungen.
Im besten Fall stellt die BNetzA fest, dass Kleinanzeigen gegen Art. 6 und Art. 16 DSA verstoßen hat — die Plattform hatte tatsächliche Kenntnis und hat trotzdem nicht gehandelt — und erlässt eine Entfernungsanordnung nebst Bußgeld. Das wäre ein Präzedenzfall, der weit über Bahnschwellen hinausgeht und für den gesamten Online-Handel mit verbotenen Produkten relevant wird.
Besonders spannend: Die BNetzA kann nach Art. 10 Abs. 2 DSA auch die Herausgabe der Nutzerdaten anordnen und diese an die SBB und die unteren Abfallbehörden weiterreichen. Falls die SBB allein nicht genug Durchsetzungskraft hat, um die Daten von Kleinanzeigen zu bekommen, könnte die BNetzA den Weg über den DSA eröffnen.
Auch hier muss man realistisch sein: Die BNetzA baut ihre DSA-Abteilung erst auf und hat vermutlich hunderte Beschwerden auf dem Tisch. Bahnschwellen sind kein politisch aufgeladenes Thema wie Hassrede oder Desinformation. Es kann Monate dauern, bis sich etwas bewegt. Aber die EU drängt gerade massiv in Richtung Produktsicherheit auf Plattformen — gegen Temu und AliExpress laufen bereits Verfahren wegen illegaler Produkte, und die europäische Chemikalienagentur ECHA untersucht seit 2025 erstmals gezielt den Online-Handel mit REACH-verstößigen Produkten. Wittes Fall liegt dann schon in der Schublade, wenn diese Welle auch Deutschland erreicht.



3. Senatsverwaltung Berlin: Koordinierung und REACH-Vollzug
Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt ist Berlins oberste Umweltbehörde und damit die Aufsicht über die SBB. Sie ist außerdem die Stelle, die den Vollzug des Chemikalienrechts an die Landesmarktüberwachung weiterleiten kann — denn der Verkauf kreosotbehandelter Schwellen an Verbraucher verstößt nicht nur gegen das Abfallrecht, sondern auch gegen die europäische REACH-Verordnung, und das ist nach dem Chemikaliengesetz eine Straftat.
Da die kleinanzeigen.de GmbH ihren Sitz in Berlin hat, ist die Berliner Senatsverwaltung als übergeordnete Aufsichtsbehörde angesprochen. Witte bittet dort um Weiterleitung an die Landesmarktüberwachung (für den REACH-Verstoß) und um Koordinierung mit anderen Bundesländern, denn das Problem ist bundesweit.
Was erhofft er sich? Die Senatsverwaltung ist von den drei Adressaten der leiseste Hebel, aber mit einer wichtigen Scharnierfunktion. Sie wird vermutlich kein eigenes Verfahren eröffnen, sondern als Koordinator wirken und das Schreiben intern weiterleiten.
Wo es interessant wird: Die Landesmarktüberwachung kann etwas, was weder SBB noch BNetzA können — nämlich den chemikalienrechtlichen Verstoß verfolgen. Der Verkauf kreosotbehandelter Schwellen an Verbraucher ist nach § 27 Chemikaliengesetz eine Straftat, nicht nur eine Ordnungswidrigkeit. Die Marktüberwachung kann Testbestellungen durchführen, Laboranalysen beauftragen und Strafanzeige erstatten. Und sie ist über die BLAC-Expertengruppe für Internetüberwachung vernetzt — eine Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft, die seit 2004 gezielt den Online-Chemikalienhandel überwacht.
Der eigentliche Mehrwert liegt in der Eskalation: Wenn die Senatsverwaltung das Thema über die BLAC an die anderen Bundesländer weitergibt, könnte es als koordiniertes Überwachungsprojekt der Länder aufgegriffen werden. Dann meldet sich nicht ein einzelner Bürger aus Großlangheim, sondern sechzehn Landesbehörden gleichzeitig bei Kleinanzeigen. Das wäre eine völlig andere Hausnummer.
Auch hier muss man realistisch bleiben: Die Wahrscheinlichkeit, dass eine Berliner Landesbehörde ein Bahnschwellen-Thema proaktiv bundesweit eskaliert, ist nicht riesig. Aber als Weichenstellerin, die den REACH-Strang an die richtige Fachstelle leitet und der SBB den Rücken stärkt, ist die Senatsverwaltung im Dreiklang der Schreiben unverzichtbar.


In allen drei Schreiben: Herausgabe der Nutzerdaten
Ein zentraler Punkt in allen drei Schreiben: Kleinanzeigen soll verpflichtet werden, Verkäufer- und Käuferdaten an die Behörden herauszugeben. Nur so können die illegal in Verkehr gebrachten Schwellen nachverfolgt und einer ordnungsgemäßen Entsorgung zugeführt werden. Wer eine kreosotimprägnierte Schwelle als Couchtisch im Wohnzimmer stehen hat, sollte davon erfahren — und die Behörden müssen die Möglichkeit haben, die fachgerechte Entsorgung anzuordnen. Art. 10 Abs. 2 des Digital Services Act gibt ihnen das Recht, diese Daten anzufordern.
Und neben dem Verbraucherschutz geht es um etwas Grundsätzliches: Dieser Weg des Altholzes muss geschlossen werden. Wer Schwellen illegal verkauft, darf gerne angezeigt werden und abfall- wie chemikalienrechtliche Konsequenzen spüren. Es mag kaltherzig klingen, aber dass hier am Ende auch Privatpersonen empfindlich betroffen werden — ob als Verkäufer, die ein Bußgeld kassieren, oder als Käufer, die ihren teuer erstandenen Schwellen-Couchtisch auf eigene Kosten als Sonderabfall entsorgen müssen — das ist genau der Effekt, der diesen Markt nachhaltig schließt. Von der Anbieterseite allein lässt sich das Problem nicht lösen, solange es bereitwillige Abnehmer gibt. Wenn aber herumspricht, dass die Behörden mit Nutzerdaten von Kleinanzeigen vor der Tür stehen und die fachgerechte Entsorgung anordnen, überlegt sich der nächste Interessent zweimal, ob er sich eine Bahnschwelle in den Garten legt.
Witte hofft, dass die unteren Abfallämter dann auch genug Biss haben, die Sache konsequent durchzuziehen. Und wenn die Behörden erstmal bei den Käufern auf der Matte stehen und fragen, woher die Schwellen kommen — dann ergeben sich erfahrungsgemäß Verpetzereffekte, die offenbaren, wie diese Schwellen überhaupt in Verkehr kommen konnten. Der Käufer verweist auf den Kleinanzeigen-Verkäufer, der Verkäufer auf seine Quelle, und am Ende der Kette steht möglicherweise ein Rückbauprojekt, bei dem die Entsorgungsnachweise nicht ganz zur Streckenlänge passen. Diese Transparenz ist genau das, was wir brauchen.
Was das für unseren Verein bedeutet
Es geht nicht darum, Kleinanzeigen zu ärgern. Im Gegenteil: Secondhand-Plattformen sind eine großartige Sache. Wer gebrauchte Kleidung weitergibt statt wegzuwerfen, wer ein funktionierendes Elektrogerät einem zweiten Leben zuführt, wer Kinderspielzeug im Kreislauf hält — der leistet einen echten Beitrag zur Ressourcenschonung. Diesen Markt brauchen wir, und Kleinanzeigen spielt dabei eine wichtige Rolle.
Aber es gibt eine Grenze, und die verläuft genau dort, wo aus Secondhand Abfall wird — insbesondere gefährlicher Abfall. Im Bereich „zu verschenken“ und bei Angeboten, die faktisch eine illegale Entsorgung darstellen, muss die Plattform massiv aufs Abfallrecht schauen. Ein gebrauchtes T-Shirt ist kein kreosotimprägnierter Holzbalken. Ein altes Smartphone ist keine Bahnschwelle voller krebserregender PAK. Wer den Unterschied nicht macht, betreibt keine Kreislaufwirtschaft, sondern Gefahrgutlogistik ohne Genehmigung.
Das Ziel, das Andreas Witte mit seinen Schreiben verfolgt und das der Förderverein teilt, ist klar:
Alte Holzschwellen sollen nur noch in die vorgesehenen Entsorgungswege gelangen. Kleinanzeigen soll bei Altholz-Anzeigen „zu verschenken“ den gleichen regulatorischen Druck bekommen, dem jeder normale Entsorgungsbetrieb ausgesetzt ist. Ein Containerdienst, der kreosotbelastete Schwellen annimmt, braucht eine Genehmigung, muss Nachweise führen und wird kontrolliert. Eine Plattform, die denselben Abfall an Millionen Verbraucher vermittelt, operiert bisher in einem regulatorischen Vakuum.
Und generell gilt: Unternehmer, die Bahnstrecken rückbauen, sollten denselben Anforderungen genügen wie Entsorgungsbetriebe. Wer tausende Tonnen gefährlichen Abfall bewegt, muss entsprechend überwacht werden — unabhängig davon, ob er sich „Gleisbauunternehmer“ oder „Entsorgungsfachbetrieb“ nennt. Der beste Schutz für unsere Bahninfrastruktur ist ein Rückbaumarkt, in dem die wahren Kosten sichtbar werden.
Andreas Witte ist zweiter Vorstand des Fördervereins Steigerwaldexpress e.V. Die in diesem Artikel beschriebenen Schreiben hat er als Privatperson verfasst und versendet. Der Förderverein setzt sich für den Erhalt und die Reaktivierung der Steigerwaldbahn ein. Mehr unter steigerwaldexpress.de.
