Schienen vor Häusern

Ein Neubaugebiet, ein Entwässerungsproblem und die Frage, woher plötzlich ein Entwidmungsantrag kommt


In Alitzheim, einem Ortsteil der Gemeinde Sulzheim, entsteht das Neubaugebiet „Baumgärten”. An sich ein normaler Vorgang, eine wachsende Gemeinde schafft Bauland für junge Familien. Doch bei näherer Betrachtung entsteht der Eindruck, dass es bei diesem Beschluss Sachzwänge gab, die den demokratischen Entscheidungsprozess im Gemeinderat ausgehöhlt haben könnten. Wir fragen uns: Will der Gemeinderat Sulzheim wirklich eine 50 Kilometer lange Eisenbahnstrecke für ein Regenwasserrohr wegreißen lassen?

Ein Baugebiet braucht eine Entwässerung

Jedes Baugebiet muss sein Regenwasser ableiten. Im Fall „Baumgärten” ist im Bebauungsplan festgesetzt, dass die Regenwasserableitung über einen Kanal in die Ellerfurt erfolgt. In der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 19. Februar 2024 wurde dies nochmals erläutert.

Der Bebauungsplan umfasst dabei nicht nur die Siedlungsfläche selbst, sondern auch Ausgleichs- und Naturflächen sowie die Versickerungsanlage. Diese liegen an ganz unterschiedlichen Stellen. Die Siedlung entsteht von Schweinfurt kommend links der Bahntrasse, die Versickerung hingegen rechts davon. Das Regenwasser muss also die Bahntrasse der Steigerwaldbahn queren. Eine Bahntrasse, die sich in Privatbesitz befindet.

Die Steigerwaldbahn ist eine gewidmete Eisenbahnstrecke. Eisenbahnverkehr genießt in Deutschland eine außerordentlich hohe Rechtsstellung, verankert im Grundgesetz, geschützt durch Bundesrecht, beaufsichtigt durch das Eisenbahn-Bundesamt. Diese Rechtsstellung existiert nicht ohne Grund. Sie spiegelt die Bedeutung wider, die der Schienenverkehr für die Daseinsvorsorge, die Mobilität und den Zusammenhalt des Landes hat. Und die eisenbahnrechtliche Widmung ist kein bürokratisches Relikt, sondern der Schutzschild der Allgemeinheit. Sie verhindert, dass private Eigentümer eine Infrastruktur, die über Generationen mit öffentlichen Mitteln aufgebaut wurde, nach Belieben zerstören, zerschlagen oder zweckentfremden. Im Fall der Steigerwaldbahn machen die private Eigentümerin und ihre Bevollmächtigten genau dieses Interesse öffentlich immer wieder deutlich: die Verwertung der Eisenbahninfrastruktur als Altmetall sowie die Verwertung der Trassengrundstücke. Solange die Widmung besteht, darf die Strecke nicht abgerissen, dürfen die Gleise nicht als Altmetall verkauft und die Grundstücke nicht dem Immobilienmarkt zugeführt werden. Die Widmung schützt das Gemeinwohl vor den Profitinteressen Einzelner. Diese Profitinteressen können zudem nur einmalig realisiert werden. Gleise lassen sich nur ein einziges Mal als Altmetall verkaufen, Trassengrundstücke nur einmal versilbern. Danach ist die Infrastruktur unwiederbringlich zerstört. Auf diesem Wege gewinnt niemand dauerhaft, aber die Region verliert für immer.

Der Bebauungsplan als Sachzwang

Die Gemeinde Sulzheim hat sich mit dem Bebauungsplan „Baumgärten” selbst ein Ei gelegt: Die Siedlung links der Bahn, die Entwässerung rechts, dazwischen eine gewidmete Eisenbahnstrecke.

Dabei wäre das Problem unter normalen Umständen gar keines. Sogenannte Medienkreuzungen, also Leitungen, die eine Bahntrasse unterqueren, sind im Eisenbahnbetrieb alltäglich. Wasserrohre, Abwasserkanäle, Stromleitungen, Glasfaserkabel: Überall in Deutschland kreuzen solche Leitungen aktiv befahrene Gleise. Die Verfahren dafür sind etabliert, die technischen Lösungen erprobt. Ein Regenwasserkanal unter einer Bahntrasse hindurch ist für jedes Eisenbahninfrastrukturunternehmen Routinegeschäft. Man stellt einen Antrag, stimmt die technischen Details ab, baut die Kreuzung, fertig. Züge fahren über Millionen solcher Kreuzungen, jeden Tag, ohne dass irgendjemand davon Notiz nimmt.

Die Frage ist also nicht, ob eine Entwässerung technisch mit der Bahntrasse vereinbar wäre. Die Frage ist, warum die Gemeinde Sulzheim offenbar nicht diesen normalen Weg gegangen ist, sondern stattdessen plötzlich die Entwidmung der gesamten Strecke betreibt.

Gab es ein dubioses Tauschgeschäft: Regenwasserrohr gegen Gleise?

Es gibt zwei Möglichkeiten. Entweder hat die Gemeinde Sulzheim aus freien Stücken entschieden, die Entwidmung einer 50 Kilometer langen Eisenbahnstrecke zu beantragen, weil sie dies verkehrspolitisch für richtig hält.

Daran lässt sich zweifeln, denn die sichtbaren und offenen Vorgänge sprechen dagegen:

  • Die Gemeinde plant ein Neubaugebiet, dessen Entwässerung eine Medienkreuzung durch die Bahntrasse erfordert.
  • Kurz nachdem erste Arbeiten am Baugebiet bekannt werden, etwa durch Feldgeschworene, wird plötzlich ein neuer Antrag auf Freistellung nach § 23 AEG beschlossen.
  • Es gibt kein erkennbares verkehrspolitisches Ziel und keinen sachlichen Grund, diesen Antrag gerade jetzt zu stellen.

Der Anschein drängt sich von selbst auf, und mehrere Alitzheimer Mitglieder unseres Vereins fragen sich offen: Haben die Eigentümer der Bahnstrecke die Genehmigung einer simplen Leitungskreuzung davon abhängig gemacht, dass die Gemeinde im Gegenzug die Entwidmung beantragt?

Wenn Letzteres der Fall wäre, hätte die Gemeinde Sulzheim ihren Entwidmungsantrag nicht aus eigener Überzeugung gestellt, sondern unter Druck. Der Gemeinderat hätte nicht frei entschieden, sondern unter einer Bedingung abgestimmt, die ihm möglicherweise nicht einmal vollständig offengelegt wurde. Und die private Eigentümerin dieser Eisenbahnstrecke hätte die Lage der Grundstücke ausgenutzt, um eine deutsche Gebietskörperschaft und ihre demokratischen Organe gegen die eigenen Interessen und die Interessen der Region zu zwingen, öffentlich gewidmete Infrastruktur zur Zerstörung vorzuschlagen. Im Tausch gegen die Genehmigung einer simplen Medienkreuzung, die bei jeder anderen Bahnstrecke in Deutschland eine Selbstverständlichkeit wäre.

War der Druck von außen von der Gemeindeverwaltung gewollt?

Selbst wenn die Eigentümer der Bahnstrecke tatsächlich versucht haben sollten, die Genehmigung der Medienkreuzung an einen Entwidmungsantrag zu knüpfen: Die Gemeinde Sulzheim wäre diesem Druck keineswegs hilflos ausgeliefert gewesen.

Denn das Wasserhaushaltsgesetz kennt für genau solche Fälle ein wirksames Instrument: die Duldungsverfügung nach § 93 WHG. Die Gemeinde hätte beim Landratsamt als zuständiger Wasserbehörde beantragen können, die Eigentümer der Bahnstrecke zur Duldung der Wasserableitung zu verpflichten. Das gilt unabhängig davon, ob es sich um einen Landwirt, einen Privatmann oder die Eigentümerin einer Eisenbahnstrecke handelt. Die Gemeinde hätte also die Entwässerung ihres Baugebiets auf dem Rechtsweg durchsetzen können, ohne dafür die ganze Bahnstrecke und die wertvolle Infrastruktur einer ganzen Region zu opfern.

Dass sie diesen Weg offenbar nicht gewählt hat, wirft unangenehme Fragen auf: Hat die Gemeindeverwaltung den Druck von außen möglicherweise gar nicht als Problem empfunden, sondern als willkommenen Anlass, einen Entwidmungsantrag zu begründen, den man ohnehin stellen wollte? Und wurden damit Gemeinderäte, die dem Entwidmungsantrag kritisch gegenüberstanden, unter Druck gesetzt oder eingeschüchtert – nach dem Motto: Wenn ihr nicht zustimmt, bekommt unser Baugebiet kein Regenwasserrohr? Denn der Gemeinderat von Sulzheim hatte sich zuvor schon einmal mehrheitlich gegen eine Entwidmung entschieden. Irgendetwas muss diese Mehrheit zum Kippen gebracht haben.

Unsere Abfrage nach BayUIG

Wir haben die Gemeinde Sulzheim im Rahmen des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG) um umfassende Auskunft gebeten. Das vollständige Schreiben dokumentieren wir hier:

Wir werden über die Antwort der Gemeinde berichten.

Was wir damit bezwecken

Wir wollen Transparenz. Politische Entscheidungen über die Zukunft einer regionalen Eisenbahnstrecke dürfen nicht in der Faschingsvorzeit heiter in Hinterzimmern ausgekasperlt werden. Diese Entscheidungen haben große Auswirkungen auf unsere Zukunft, die Zukunft unserer Kinder und die unserer Enkel. Verkehrswege prägen ganze Regionen für kommende Jahrhunderte. Schon alleine deshalb müssen solche Entscheidungen nachvollziehbar sein. Das bedeutet, sie müssen sachlich begründet, ideologiefrei gefällt und offen kommuniziert werden.

Ob hier die Gemeindeverwaltung, der Bürgermeister, das Bauamt, externe Akteure oder alle zusammen den Weitblick verloren haben, das können wir von außen nicht beurteilen. Was wir beurteilen können, ist der Anschein, den diese ganze verworrene Geschichte hinterlässt. Und dieser Anschein besorgt uns.

Die Steigerwaldbahn ist Infrastruktur, die der ganzen Region gehört. Infrastruktur, für deren Bau der Region in wirtschaftlich schweren Zeiten Geldmittel und Flächen entzogen wurden, die aber historisch auch maßgeblich zum Aufschwung dieser Region beigetragen hat. Ihre Zukunft verdient besseres als das hier.

Trotzdem: Viel Erfolg, Baumgärten!

Dem Baugebiet „Baumgärten” wünschen wir trotz aller hier laut schrillenden Compliance-Fragen gutes Gelingen. Denn neue Baugebiete bedeuten Zuzug, Zuzug bedeutet mehr Menschen in der Region, und mehr Menschen bedeuten mehr Fahrgastpotential für den Schienenpersonennahverkehr auf der Steigerwaldbahn. Die Gemeinde Sulzheim baut gerade an der allerbesten Begründung für die Reaktivierung des SPNV mit. Und Zuziehende sind erfahrungsgemäß genau die demografische Schicht, die den offensten Blick für neue Mobilitätsangebote mitbringt und echte Impulse in eine Region trägt. Deshalb wäre es sinnvoller, Neubaugebiete gleich mit Schienenpersonennahverkehr im Hinterkopf zu entwickeln. Die „Baumgärten” wären dafür eine perfekte Lage: nur wenige Schritte zum Bahnhof Alitzheim und von dort schnell am Schweinfurter Hauptbahnhof.


Förderverein Steigerwald-Express e.V.

Die unerklärliche Sulzheimer Kurzwende in Sachen Entwidmungsantrag
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